Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt aus Anlass einer "Gendarmerierazzia" eine Schussverletzung. Die beklagte Partei hat ihm für die Schäden aus diesem Vorfall aus dem Titel der Amtshaftung einzustehen. Der Kläger begehrte zuletzt nur noch den Zuspruch von 333.432,67 S sA an Verfahrenskosten. Er brachte vor, die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Anwaltshonorars für seine Vertretung im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat betrage gemäß § 5 Z 38 lit a AHR 300.000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8.5.1991 versuchten der Kläger und etwa 30 weitere Personen, die Zufahrt zu einer Baustelle zu blockieren, um die bevorstehende Verbauung des Areals zu verhindern. Zu diesem Zweck erkletterte er gemeinsam mit anderen Demonstranten den Arm eines auf einem LKW-Anhänger befindlichen Baggers. Den Aufforderungen von Beamten der Alarmabteilung der Bundespolizeidirektion Wien, den Bagger zu verlassen, leisteten die Demonstranten nicht Folge. Der nach vergeblic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 I ABGB §1295 Ia7 AHG §1 Eb AVG §1 Eb AVG §79a VwGG §52 VwGG §53 VwGG §54 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab ... mehr lesen...