Entscheidungen zu § 49 Abs. 5 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/17 97/16/0504

Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Beschluß vom 3. Oktober 1996, Zl. 94/16/0191, die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 31. Mai 1994, Zl. Jv 3475-33a/94, betreffend Einhebungsgebühr, zurück. Weiters wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen hätte. Der Beschluß des Verwaltungsgerich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 97/16/0504

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z14;EO §35;EO §40;EO §75;GGG 1984 §21 Abs2;VwGG §49 Abs5;
Rechtssatz: Das Ziel der Oppositionsklage geht nicht dahin, dass die besondere Kostenfolge des § 21 Abs 2 GGG hintangehalten wird. Im Übrigen ist über die Aberkennung der Kosten im Exekutionsverfahren zu entscheiden; der Rechtsweg ist unzul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1976/6/28 0483/75

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §49 Abs5; VwGG § 49 heute VwGG § 49 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 49 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1976

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