Entscheidungen zu § 49 Abs. 3 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1970/12/14 1153/69

Der Beschwerdeführer beantragte am 13. März 1968 beim Bürgermeister der Gemeinde S als Baubehörde erster Instanz die Zustellung des Baubewilligungsbescheides des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 17. April 1947, Zl. 4/1947, mit dem seinem Nachbarn KB die Errichtung und Abänderung seines Wohnhauses bewilligt worden sei. Im diesbezüglichen Bauverfahren seien die Anrainer nicht zur Bauverhandlung geladen und gehört worden und hätten somit keine Gelegenheit erhalten, an der Bauverhandlung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1970

RS Vwgh 1970/12/14 1153/69

Index: Baurecht - Bgld10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §49 Abs3
Rechtssatz: Fahrtkosten zu einer vertagten Verhandlung vor dem VwGH können dann nicht zugesprochen werden, wenn am gleichen Tag eine Verhandlung in einer anderen Sache des Bf stattfand und er in diesem Beschwerdefall obsiegende Partei war, zumal die Fahrtkosten auch nur einmal zu entrichten waren. European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1970

TE Vwgh Erkenntnis 1970/6/22 1283/69

Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Hauses Wien VI, S-gasse (EZ. nn) des Grundbuches der Katastralgemeinde M). Im Jahre 1931 mietete JL einen Raum als Geschäftslokal für den von ihr betriebenen Gemischtwarenhandel und dazu ein nach dem ursprünglichen Baukonsens zur Hausbesorgerwohnung gehöriges, an das Geschäftslokal unmittelbar anschließendes Zimmer. Bei einer vom Magistrat der Stadt Wien in einem Administrativerfahren nach § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien am 23. Novembe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.06.1970

RS Vwgh 1970/6/22 1283/69

Index: Baurecht - Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §49 Abs3
Rechtssatz: Unter "Reise" ist eine Fahrt über die Ortsgrenze hinaus zu verstehen. Schlagworte Fahrtkosten Reisekosten Öffentliches Verkehrsmittel in Wien und in den Bundesländern Kilometergeld Mehrmaliger Zuspruch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1970:1969001283.X06 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1970

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