Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich - Außenstelle St. Pölten, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mittels internationalem Rückschein in Bosnien und Herzegowina zugestellt am 03.08.2016, wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 2 FPG iVm. § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich - Außenstelle St. Pölten, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mittels internationalem Rückschein in Bosnien und Herzegowina zugestellt am 03.08.2016, wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 2 FPG iVm. § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich - Außenstelle St. Pölten, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mittels internationalem Rückschein in Bosnien und Herzegowina zugestellt am 06.08.2016, wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 2 FPG iVm. § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich - Außenstelle St. Pölten, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mittels internationalem Rückschein in Serbien zugestellt am 01.08.2016, wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 2 FPG iVm. § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht als Oberrat des Rechnungshofes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.06.2010 beantragte er die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages wegen Anrechnung von Zeiten die er vor seinem 18. Geburtstag zurückgelegt habe. Mit Schreiben vom sein 20.10.2010 wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde unter Hinweis auf § 113 Abs. 12 GehG ... mehr lesen...