Entscheidungen zu § 42 Abs. 2 VwGG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2025/11/28 I425 2326728-1

Begründung: Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 stellte die Rechtsvertretung des Beschwerdeführers einen Antrag auf Ablehnung des Richters Dr. Philipp RAFFL wegen Befangenheit. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gewichtige
Gründe: vorlägen, welche die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des erkennenden Richters in Zweifel ziehen würden, insbesondere, da einer Vertagungsbitte im Hinblick auf die für den 02.12.2025 anberaumte Beschwerdeverhandlung unter Verwei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.11.2025

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