Entscheidungen zu § 42 Abs. 2 VwGG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Bvwg Beschluss 2025/11/28 I425 2326728-1

Begründung: Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 stellte die Rechtsvertretung des Beschwerdeführers einen Antrag auf Ablehnung des Richters Dr. Philipp RAFFL wegen Befangenheit. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gewichtige
Gründe: vorlägen, welche die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des erkennenden Richters in Zweifel ziehen würden, insbesondere, da einer Vertagungsbitte im Hinblick auf die für den 02.12.2025 anberaumte Beschwerdeverhandlung unter Verwei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.11.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2016/1/11 W129 2101168-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer trat am 29.11.2013 zur letzten zulässigen Wiederholung der schriftlichen kommissionell durchgeführten Prüfung aus "FÜM II (schriftliche Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht und Unternehmensrecht (WiSe 2013)" an und wurde mit der Note "Nicht genügend" beurteilt. Das Prüfungsergebnis wurde am 19.12.2013 bekanntgegeben. 1. Der Beschwerdeführer trat am 29.11.2013 zur letzten zulässigen Wiede... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.01.2016

RS Bvwg 2016/1/11 W129 2101168-1

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.01.2016 Norm: UG §79 Abs1 UniStG §60 Abs1 VwGG §42 Abs2 Z3 litc UG § 79 heute UG § 79 gültig ab 01.05.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2024 UG § 79 gültig von 28.05.2021 bis 30.04.2024 zuletzt geändert durc... mehr lesen...

Rechtssatz | Bvwg | 11.01.2016

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