Begründung: 1. Der folgende Verfahrensgang steht auf Grund des unbedenklichen Gerichtsaktes fest: 1.1. Mit hg Erkenntnis vom 27.02.2026, GZ W292 2331934-1/5E, sprach das Bundesverwaltungsgericht zu Spruchpunkt A) aus: „Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der XXXX gemäß § 9 Abs. 1 und 2 iVm § 11 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz - IFG, BGBl. I Nr. 52/2025 aufgetragen, dem Beschwerdeführer binnen vier Wochen Zugang zu folgenden Informationen zu gewähren: „Der Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren über die rechtzeitige und zulässige Revision erwogen: 1. Feststellungen: Mit Disziplinarerkenntnis der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) vom 02.09.2025, Zl. 2024-0.822.064 - Senat 27, wurde RevInsp XXXX (in Folge: Revisionswerber) hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung schuldig gesprochen und gegen ihn eine Geldstrafe verhängt (Spruchpunkt A)). Unter einem wurden ihm ziffernmäßig vorgeschriebene Verfahrenskoste... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer führt den Namen XXXX und ist am XXXX in Kinshasa geboren. Er ist Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden DR Kongo). Seine Erstsprache ist Lingala, er spricht auch noch weitere Sprachen, insbesondere Französisch, in die auch die zuletzt durchgeführten Einvernahmen des Beschwerdeführers in seinen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren übersetzt wurden. Der Beschwerdeführer führt den Namen römisch 40 und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gem. § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der VwGH auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verfassungsgerichtshof kann per Beschluss dann aufschiebende Wirkung gewähren, wenn dem „nicht zwingende öffentliche Interessen“ entgegenstehen und nach Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 01.08.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 06.06.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 05.06.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntn... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntn... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.01.2026 brachte die revisionswerbende Partei vertreten durch Ihre rechtsfreundliche Vertretung eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Nach den auch vom Bundesverwaltungsgericht zitierten Berichten stellt sich die Sicherheits- und Versorgung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.01.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Durch den Vollzug des gegenständlich bekämpften Erkenntnisses ist der Revisionswerber unmittelbar mit der zwangsweisen Überstellung nach Nigeria bedroht. Ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.01.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den Rw mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm eine Abschiebung nach Afghanistan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 08.09.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.01.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für die Rw mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihr eine Abschiebung in den ... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis vom 22.10.2025, W274 2289702-2/3E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der belangten Behörde, mit dem sein (Folge-)Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich Asyl und Subsidiärschutz abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.), keine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß Art. 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt III.), eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.), die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 30.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.12.2025 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „dieser Revision die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, da dem keine zwingenden öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berühr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 05.07.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...