Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 04.02.2026 wies die belangte Behörde den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung eines Schadensersatzes gemäß § 23a GehG im Zusammenhang mit seinem Dienstunfall vom 22.05.2024 ab. Der beantragte Schadensersatz umfasste eine besondere Hilfeleistung für den Verdienstentgang sowie Schmerzengeld. Mit Bescheid vom 04.02.2026 wies die belangte Behörde den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung eines ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.07.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin keinerlei
Begründung: an. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.07.2026 brachte der Revisionswerber (RW) eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein, mit welchem die Beschwerde gegen den Spruchteil I. des Bescheides vom 21.08.2025, Zl. 1149877105-230895967, gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 7 Abs. 1 Z 1 und § 6 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen wurde. D.h. dem Revisionswerber wurde der Status des Asylbere... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.07.2026 brachte die revisionswerbende Partei vertreten durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Der Revisionswerber stellt daher den Antrag: Der Verwaltungsgerichtshof möge gemäß § 30 Abs 2 VwGG der Rev... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.06.2026 brachte die revisionswerbende Partei vertreten durch Ihren rechtsfreundlichen Vertreter eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Bei dem RW handelt es sich um eine rechtschaffene arbeitswillige Person. Der RW ist 37 Jahre alt und völlig u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.06.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis hätte zur Folge, dass der Revisionswerber Österreich verlassen müsste. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Nachteil dar, zuma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.06.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis hätte zur Folge, dass der Revisionswerber Österreich verlassen müsste. Dies stellt für ihn einen unverhältnismäßigen Nachteil d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die nunmehr revisionswerbende Partei stellte am 21.05.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des BFA vom 05.03.2025 wurde der Antrag der revisionswerbenden Partei auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Revisionswerber reiste illegal in Österreich ein und stellte am 26.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.07.2025 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I und II). Es wurde ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 gewährt (Spruchpun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 27.05.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 gewährt (Spruchpunkt III.) und eine Rückkehrentscheidung erlasse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.05.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: § 30 Abs. 2 VwGG lautet: „Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.05.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des RW die aufsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt 1. Die XXXX (in Folge auch: beschwerdeführende Partei bzw. bfP) erhielt von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA bzw. belangte Behörde oder auch: belB) per Bescheid vom 27.11.2025 eine Zulassung als Anbieterin von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Art. 62 Abs. 1 VO (EU) 2023/1114 (Verordnung über Märkte für Kryptowerte -... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schriftsatz vom 17.04.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. 1.2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Der
Spruch: des revisionsgegenständlichen Erkenntnisses enthält einen an den Revisionswerber gerichteten Leistungsbefehl – nämlich die Gewährung des be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.04.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Intere... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 09.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem BF kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung na... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Feststellungen: 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 04.03.2026, Zl. XXXX , stellte das Bundesverwaltungsgericht, in Bestätigung eines Bescheides der KommAustria, vom 27.04.2023, XXXX , auf der Grundlage der § Abs. 1 Z 7 und Z 9 KommAustria-Gesetz (KOG) iVm §§ 35, 36 und 37 ORF-Gesetz (ORF-G) fest, die Revisionswerberin habe § 14 Abs. 5 erster Satz iVm § 14 Abs. 5a erster Satz ORF-G dadurch verletzt, dass sie zu einem näher konkretisierten Zeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schriftsatz vom 24.03.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. 1.2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis des BVwG ist insofern einem Vollzug zugänglich, als die von der mitbeteiligten Partei begehrten Informationen nunmehr aufz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien stellten am 07.06.2024 Anträge auf internationalen Schutz. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.01.2025, Zl. 1398257209/240896014, und vom 14.01.2025, Zl. 1398251510/240895611, wurden die Anträge der revisionswerbenden Parteien auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG sowie h... mehr lesen...
Begründung: 1. Der folgende Verfahrensgang steht auf Grund des unbedenklichen Gerichtsaktes fest: 1.1. Mit hg Erkenntnis vom 27.02.2026, GZ W292 2331934-1/5E, sprach das Bundesverwaltungsgericht zu Spruchpunkt A) aus: „Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der XXXX gemäß § 9 Abs. 1 und 2 iVm § 11 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz - IFG, BGBl. I Nr. 52/2025 aufgetragen, dem Beschwerdeführer binnen vier Wochen Zugang zu folgenden Informationen zu gewähren: „Der Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.03.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß §30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit am 20.03.2026 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber im Wege seines rechtsfreundlichen Vertreters eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde Folgendes ausgeführt: „[…] Nun gilt es bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zu berücksichtigen, dass es zu einer A... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Bei der Bezeichnung von Aktenbestandteilen verwendet das Bundesverwaltungsgericht in der Folge Abkürzungen: AS: Aktenseite(n); S: Seite(n); OZ: Ordnungszahl(en); VA: (von der belangten Behörde vorgelegter) Verwaltungsverfahrensakt; f: folgende [Aktenseite/Seite]; ff: folgende [Aktenseiten/Seiten]. 1. Feststellungen: 1.1. Der Antragsteller stellte am 25.08.2021 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren über die rechtzeitige und zulässige Revision erwogen: 1. Feststellungen: Mit Disziplinarerkenntnis der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) vom 02.09.2025, Zl. 2024-0.822.064 - Senat 27, wurde RevInsp XXXX (in Folge: Revisionswerber) hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung schuldig gesprochen und gegen ihn eine Geldstrafe verhängt (Spruchpunkt A)). Unter einem wurden ihm ziffernmäßig vorgeschriebene Verfahrenskoste... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer führt den Namen XXXX und ist am XXXX in Kinshasa geboren. Er ist Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden DR Kongo). Seine Erstsprache ist Lingala, er spricht auch noch weitere Sprachen, insbesondere Französisch, in die auch die zuletzt durchgeführten Einvernahmen des Beschwerdeführers in seinen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren übersetzt wurden. Der Beschwerdeführer führt den Namen römisch 40 und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gem. § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der VwGH auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 brachten die revisionswerbenden Parteien Revisionen gegen die oben bezeichneten Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts ein. Zum Antrag auf Zuerkennung von aufschiebender Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes aus: „Mit den erstinstanzlichen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 19.04.2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl XXXX (1.-Revisionswerber) sowie XXXX (2.-Revisionswerber), wurde der Antrag auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verfassungsgerichtshof kann per Beschluss dann aufschiebende Wirkung gewähren, wenn dem „nicht zwingende öffentliche Interessen“ entgegenstehen und nach Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber stellt gemäß § 30 (2) VwGG den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zu seiner Beschwerde. „Der Revisionswerber stellt ge... mehr lesen...