E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte am 3.11.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Antrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück und wies den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005, Art. 2 BG BGBl. I 100 (in der Folge: AsylG) nach Bangladesh aus. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bangladesh', stellte ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Das Verfahren über die Frage der Gewährung der aufschiebenden Wirkung ist nur ein Provisorialverfahren, für das grundsätzlich nur eine Woche zur Verfügung steht. Daher ist auch davon auszugehen, dass die Formulierung in § 37 Abs. 1 AsylG: "wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung [...] eine reale Gefahr" einer Grundrechtsverletzung bedeuten würde, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon dann ermöglicht, wenn es (bloß... mehr lesen...