Die Antragstellerin stellte mit Schreiben vom 30. August 2002, eingelangt bei der Behörde am 2. September 2002, das dem Spruch: zu entnehmende Begehren und führte im Wesentlichen wie folgt aus: Der Auftraggeber habe die gegenständlichen Bauarbeiten im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Man habe fristgerecht ein Angebot mit einer Nettoangebotssumme von zunächst Euro 4.892.377,55 (exkl. USt.) gelegt. Im Zuge des Vergabeverfahrens habe jedoch der Auftraggeber mittels Schreiben vom 13. Mai ... mehr lesen...