Entscheidungen zu § 23 Abs. 6 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1996/2/28 95/07/0190

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht
Norm: ABGB §1002;GmbHG §15a;GmbHG §18 Abs1;VwGG §23 Abs1;VwGG §23 Abs6;
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GmbH sind nicht zuständig, einem Rechtsanwalt eine Vollmacht zur Beschwerdeerhebung beim VwGH zu erteilen, da nach § 18 Abs 1 GmbHG die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1996

TE Vwgh Beschluss 1996/2/28 95/07/0190

Die Beschwerde wurde namens der H. C. Ges.m.b.H. von Rechtsanwalt DDr. P. eingebracht, der sich in der Beschwerde aber weder auf eine ihm erteilte Vollmacht berief noch eine solche vorlegte. Vom Verwaltungsgerichtshof aufgefordert, bekanntzugeben, ob er zum Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde zu deren Einbringung bevollmächtigt gewesen sei, antwortete Rechtsanwalt DDr. P., er sei vor Einbringung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde von den beiden Gesellschaftern der H. C. Ges.m.b.H.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.02.1996

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