Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluss vom 29. Jänner 2009, Zl. 2008/03/0185, verwiesen. Mit diesem Beschluss wurde der Ablehnung des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Thienel und der Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Händschke und Dr. Doblinger im hg. Verfahren Zl. 2008/09/0247 durch den Antragsteller nicht Folge gegeben. Mit undatierter, am 19. März 2009 zur Post gegebener Eingabe wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Zl. 2008/03/0185 geste... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §11 Abs3; VwGG § 11 heute VwGG § 11 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 11 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...