Begründung: Die Klägerin und ihr nunmehr verstorbener Mann Gerhard P***** waren am 14. 1. 1996 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, KG M*****, auf der ein Einfamilienhaus steht. Diese Liegenschaft war von beiden Eigentümern zur Polizze Nr. ***** bei der Beklagten mit einer Gebäudeschutz-Versicherung, wovon auch eine Feuerversicherung umfasst war, der die Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB 1984) zu Grunde lagen, versichert worden. Die Versicherungssu... mehr lesen...
Norm: AFB 1984 Art5 Abs2 lita VersVG §88 VersVG § 88 heute VersVG § 88 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Der Versicherte hat die Wahl zwischen dem Begehren auf Ersatz des ortsüblichen Bauwerts unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes entsprechenden Betrages bei Wiederaufbau und dem (... mehr lesen...
Norm: VersVG §88 VersVG § 88 heute VersVG § 88 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Ein zum Ersatz des Zeitwertes verpflichtender Wiederaufbau des abgebrannten, versicherten Gebäudes kann auch dann angenommen werden, wenn das Gebäude zwar nicht auf derselben Stelle, wo das abgebrannte Geb... mehr lesen...
Norm: VersVG §88 VersVG §97 VersVG § 88 heute VersVG § 88 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 97 heute VersVG § 97 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: ... mehr lesen...