Norm: AFB 1984 Art5 Abs2 litaVersVG §88
Rechtssatz: Der Versicherte hat die Wahl zwischen dem Begehren auf Ersatz des ortsüblichen Bauwerts unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes entsprechenden Betrages bei Wiederaufbau und dem (anteiligen) Verkehrswert unabhängig vom Wiederaufbau. Stützt er sich nicht ausdrücklich auf den Wiederaufbau des Gebäudes, macht er damit lediglich den Verkehrswert geltend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §88
Rechtssatz: Ein zum Ersatz des Zeitwertes verpflichtender Wiederaufbau des abgebrannten, versicherten Gebäudes kann auch dann angenommen werden, wenn das Gebäude zwar nicht auf derselben Stelle, wo das abgebrannte Gebäude stand, wohl aber auf derselben Liegenschaft und in einer wirtschaftlich vorteilhafteren Lage wiederaufgebaut wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 5/34 En... mehr lesen...
Norm: VersVG §88VersVG §97
Rechtssatz: (Zum VersVG 1917) Der Versicherungsnehmer, der die versicherte Liegenschaft veräußert und dabei die Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht gesichert hat, kann keinen Anspruch auf den Unterschied zwischen dem vollen Zeitwert und dem bloßen Verkehrswert der abgebrannten Liegenschaft verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 118/28 Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...