Begründung: Die beklagte Partei schloss mit der klagenden Partei zu Polizze Nr 36/425.604 für ihren Gastronomiebetrieb eine Betriebsversicherung mit einer Laufzeit vom 1. 5. 1989 bis 30. 4. 1999 mit nachfolgend jährlicher Verlängerung ab. Wegen Erhöhung der Versicherungsleistungen kam es in der zweiten Jahreshälfte 1997 zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der beklagten Partei (und Ehemann ihrer geschäftsführenden Gesellschafterin) Andreas S***** sowie dem in der Filiale Lien... mehr lesen...