Entscheidungsgründe: Am 16.11.1973 verschuldete Anton S***** als Lenker eines von seinem Dienstgeber gehaltenen VW-Busses auf der Eferdinger Bundesstraße Nr. 129 einen Verkehrsunfall, durch den unter anderen auch der Kläger als Beifahrer des Kraftfahrzeuges schwer verletzt wurde. Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 12.2.1974 wurde Anton S***** schuldig erkannt, am 16.11.1973 gegen 18.15 Uhr als Lenker des genannten Kraftfahrzeuges infolge Außerachtlassung der im S... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 2020 KG Wolfurt mit dem Grundstück 118 Wiese. Die Antragsgegner sind Eigentümer angrenzender Liegenschaften, über die die Antragsteller die Einräumung eines Notweges begehren. Im ersten Rechtsgang wurde dieser Antrag mit der
Begründung: abgewiesen, die Antragsteller hätten ihre Notlage dadurch selbst verschuldet, daß sie ein Grundstück erworben haben, bezüglich dessen ihnen bekannt sein mußte, daß es ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb mit dem Standort Imst, Kramergasse 31, eine Videothek. Sie hatte mit der beklagten Partei eine Bündelversicherung mit Versicherungsbeginn 1.6.1985 abgeschlossen, die auch eine Einbruchdiebstahlversicherung umfaßte. Gegenstand dieser Versicherung war unter anderem das gesamte Warenlager der Videothek mit einer Versicherungssumme von S 1,100.000. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen (A... mehr lesen...
Begründung: Mit dem unter Benützung des ZPForm 25 (Auftrag zur Klagebeantwortung, § 243 ZPO) ausgefertigten Beschluß vom 29.März 1984 trug der Einzelrichter, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, die Beantwortung der auf Zahlung von 102.439,16 S samt Anhang gerichteten Schadenersatzklage binnen 4 Wochen auf. Dieser Beschluß wurde dem Beklagten, der damals Strafgefangener im Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Steyr war, mit der Klage am 30. März 1984 eigenhändig zugestellt. Das g... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß der dem Kläger gehörige PKW. bei der Beklagten unter anderem auch gegen Diebstahl versichert war und daß er aus dem Hofraum des Dienstgebers des Klägers in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1964 gestohlen wurde, sowie daß der PKW. des Klägers unversperrt mit dem Zundschlüssel im unversperrten Handschuhfach im Hof der Dienstgeberin des Klägers abgestellt gewesen ist. Der Kläger bemerkte hiezu, daß er damit habe rechnen können, daß das Grundstück wie immer vers... mehr lesen...