Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Zahn- und Kieferchirurgin. Ihre Ordination ist in *****. Am 14. 7. 1993 stellte die Beklagte bei der A***** Versicherungs-AG einen Antrag auf Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige. Der Vertrag wurde mit einer Versicherungssumme von S 1 Mio und einer Versicherungsleistung bei Betriebsunterbrechung von S 2.777,77 pro Tag für die Dauer von 10 Jahren mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit ab dem dritten Jahr... mehr lesen...