Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit der beklagten Partei eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich Tätige zugrundelagen. Art 1 Abs 1 dieser Allgemeinen Bedingungen beschreibt den Gegenstand der Versicherung und hat folgenden Wortlaut: Artikel eins, Absatz eins, dieser Allgemeinen Bedingungen beschreibt den Gegenstand der Versicherung und hat folgenden Wortlaut: ... mehr lesen...