Norm:        AKIB Art6 Abs1 litbVersVG §6 B3VersVG §23VersVG §29VersVG §32VersVG §34a                               
Rechtssatz:          Die Führerscheinklausel des Art 6 Abs 1 lit b AKIB unterliegt als Vereinbarung einer vorbeugenden Obliegenheit im Sinne der §§ 6 Abs 2 und 32 VersVG nicht der Überprüfung nach den §§ 23 ff und 34 a VersVG.                     Entscheidungstexte                                  7  Ob   192/73       Entscheidungstext  OGH  17.10.1973  7  Ob   192/73    Verö...                    mehr lesen...                
Am 25. Juni 1972 verursachte die Mutter des Klägers, die nicht im Besitze eines Führerscheins ist, auf dem ÖAMTC-Verkehrsübungsplatz in der Südstadt mit dem bei der Beklagten vollkaskoversicherten PKW des Klägers einen Unfall, wodurch an diesem PKW abzüglich des Selbstbehaltes von 1800 S ein Schaden von 1665 S entstand. Der Kläger begehrte sowohl die Feststellung des bestehenden Deckungsschutzes aus der Vollkaskoversicherung als auch die Zahlung des nicht durch den Selbstbehalt gede... mehr lesen...