Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 9. 3. 2002 als Lenker eines PKW seines Sohnes auf der Bundesstraße 303 im Gemeindegebiet von B***** einen Verkehrsunfall. Da ein am PKW befestigter Anhänger überladen war (sein Gesamtgewicht betrug 2.190 kg und überstieg sein typisiertes zulässiges Gesamtgewicht von 1.200 kg damit um 82, 5 %), geriet der PKW ins Schleudern und auf die linke Fahrbahnseite, wo er mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen kollidierte. Dabei wurden mehrere ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung, daß der beklagte Haftpflichtversicherer ihm als Fahrer eines VW-Bus für den Unfall am 27. Feber 1972 Versicherungsschutz zu gewähren habe. Die Beklagte behauptet Leistungsfreiheit u. a. wegen Gefahrerhöhung durch Verwendung eines nicht mehr verkehrstauglichen Fahrzeuges für einen überdies nicht ordnungsgemäßen Viehtransport. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen war der Kläger erst seit etwa ein bis zwei Wochen vor... mehr lesen...