Die Klägerin macht mit der vorliegenden Regreß- und Feststellungsklage gegen den mit seinem Moped bei ihr haftpflichtversicherten, am 24. Feber 1960 geborenen Beklagten Leistungsfreiheit infolge Versäumung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VersVG und materiell nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB (Führerscheinklausel) geltend. Die Klägerin macht mit der vorliegenden Regreß- und Feststellungsklage gegen den mit seinem Moped bei ihr haftpflichtversicherten, am 24. Feber 1960 geborenen Beklag... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 Abs3 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß die beklagte Partei dem Kläger aus dem Versicherungsfall vom 27. November 1965 Versicherungsschutz zu gewähren habe. Es traf folgende Tatsachenfeststellungen: Christian S. hatte in einer Fahrschule bereits siebzehn bis zwanzig Fahrstunden sowie den gesamten theoretischen Unterricht zurückgelegt, um die Führerscheinprüfung abzulegen, als er im Herbst 1965 den Kläger bat, mit ihm eine Übungsfahrt mit dem bei der beklagten ... mehr lesen...
Norm: VersVG §25 Abs3 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 25 gültig von 06.04.1959 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Der Beweis mangelnder Kausalität zwischen Gefahr... mehr lesen...