Entscheidungsgründe: Am 2.12.1986 beantragte der Kläger bei der Beklagte den Abschluß einer Krankenversicherung. Die Frage des Versicherungsvertreters nach Vorerkrankungen (Spitalsaufenthalten) beantwortete der Kläger, der damals der deutschen Sprache so weit mächtig war, daß man mit ihm reden konnte, dahin, daß er einmal 9 Tage lang im LKH Villach mit einer Bauchgrippe gelegen sei. Seither habe er keinerlei Beschwerden, er müsse auch keine Tabletten mehr nehmen. Tatsächlich war d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund des schriftlichen Antrages vom 10.10.1961 kam es zum Abschluß eines Vertrages zwischen den Streitteilen betreffend "Privat-Patienten-Vorsorge", Polizzen-Nr.180-010068, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung zugrundeliegen. § 9 Abs 1 dieser Versicherungsbedingungen lautet: "Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person beim Abschluß, bei einer Änderung oder bei der Wiederinkraftsetzung der Versicherung die ... mehr lesen...