Begründung: Die klagende Bank stellte zwei Kredite wegen Zahlungsverzugs des Beklagten fällig. Gegen die Stattgebung ihres Zahlungsbegehrens durch die Vorinstanzen wendet sich die außerordentliche Revision des Beklagten. Seine Qualifikation als Unternehmer (§ 1 KSchG) sei falsch. Es hätte einer (nicht festgestellten) qualifizierten Mahnung nach § 13 KSchG bedurft. Eine im Rahmen eines außerordentlichen Rechtsmittels aufgreifbare rechtliche Fehlbeurteilung liegt jedoch nicht vor: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss bei der beklagten Partei zur Polizze Nr A 571400414 eine "Versicherung für den Agrar-Bereich" mit den Risken Feuer, Haushalt, Kühlgut, Haftpflicht, Sturmschaden, Leitungswasser, Elektrogeräte und einer Laufzeit vom 1. 7. 1998 bis 1. 9. 2008, die er mit Schreiben vom 22. 1. 2002 unter Berufung auf das (vorzeitige) Kündigungsrecht als Verbraucher nach § 8 Abs 3 VersVG kündigte, weil er beabsichtigte, sich bei einer anderen Versicherungsgesell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, eine gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft mbH, hatte bei der klagenden Versicherungsgesellschaft insgesamt 11 Gebäude versichert. Die Versicherungsverträge waren mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen worden und liefen überwiegend am 1. Juni 1994, in einigen Fällen aber auch bereits am 1. Juli oder 1. August 1993 bzw erst am 1. Juni 1996 ab. Im Mai 1993 begann ein von der Beklagten beauftragter, zur Vertragsänderung und -ergä... mehr lesen...
Norm: VersVG idF VersVGNov 1994 §8 Abs3VersVG idF VersVGNov 1994 §191b Abs1
Rechtssatz: Das Kündigungsrecht nach § 8 Abs 3 VersVG ist auf Verbraucher im Sinn des KSchG zu beschränken, weil einem Unternehmer zugesonnen werden kann, dass er die Tragweite langfristiger vertraglicher Bindungen richtig einschätzt. § 8 Abs 3 VersVG soll für Verträge nicht voll gelten, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen wurden. Eine uneingeschränkte Rückwirkung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war im Jahr 1991 Eigentümer der Liegenschaft W*****. Er beauftragte einen ihm bekannten Versicherungsmakler, mit einer namentlich nicht vorgegebenen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag über eine Bündelversicherung für dieses Haus abzuschließen. Der Versicherungsmakler prüfte verschiedene Anbote von Versicherungen. Aufgrund eines Mindestprämientarifs, den eine Angestellte der klagenden Partei ihren Berechnungen zugrundelegte, ergab sich ausge... mehr lesen...