Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Unfallversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingung für die Unfallversicherung (AUVB 1965) zugrundeliegen. Nach dessen Art 8 ist bei dauernder Invalidität aus der hiefür versicherten Summe die dem Grade der Invalidität entsprechende Versicherungsleistung zu erbringen. Taggeld wird im Falle einer dauernden oder vorübergehenden Invalidität, im Rahmen des hiefür versicherten Betrages, abgestuft nach dem Grade... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der bei einem Unfall im Jahr 1982 erlittenen Verletzungen wurde dem Kläger mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Salzburg, vom 1. Juli 1984 wegen vorübergehender Invalidität ab 1. Jänner 1984 eine Invaliditätspension gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG zuerkannt. Die monatliche Pensionshöhe betrug ohne Berücksichtigung eines Ruhensbetrages 8.730,- S. Am 13. November 1984 wurde zwischen dem Kläger und der Beklagten eine Famili... mehr lesen...