Entscheidungsgründe: Rudolf O***** schloss bei einer österreichischen Versicherung eine Kapitalversicherung auf Ab- und Erleben mit Versicherungsbeginn 1. 9. 1992 und Versicherungsende 1. 9. 2012 ab. Für den Erlebensfall sollte er der Bezugsberechtigte, im Ablebensfall sollte die Beklagte als Begünstigte sein. Die Begünstigungsklausel war jederzeit widerruflich. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. 6. 1998 wurde über das Vermögen von Rudolf O***** das Konkursv... mehr lesen...
Norm: VersVG §177 Abs1 VersVG §177 Abs3 VersVG § 177 heute VersVG § 177 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 VersVG § 177 gültig von 06.04.1959 bis 31.07.2010 VersVG § 177 heute ... mehr lesen...