Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Krankenversicherung, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung, Fassung 1985 (im folgenden nur AVB), zugrunde liegen. Nach § 5 B Abs. 12 der AVB werden für eine stationäre Heilbehandlung unter anderem in Anstalten (oder Abteilungen von Anstalten), in denen neben stationärer Heilbehandlung auch Rehabilitationsmaßnahmen oder Kurbehandlungen du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.9.1984 infolge eines Verkehrunfalls verstorbene Rudolf T*** hatte bei der beklagten Partei einen Einzelunfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Klägerin begehrt die Zahlung der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme von S 219.440,-- s.A. und bringt vor, sie sei als Inhaberin der Einzelunfallversicherungspolizze zum Bezug der vereinbarten Versicherungssumme berechtigt. Rudolf T*** habe der Klägerin - seiner Lebensgefährtin - die Polizze... mehr lesen...