Entscheidungen zu § 158d Abs. 2 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1977/9/7 8Ob103/77 (8Ob104/77)

Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 1971 geriet der von Anton G***** der nicht im Besitze einer Lenkerberechtigung war, gelenkte VW-Bus auf der Bundesstraße 1 am westlichen Ortsende von Kirchbichl-Bruckhäusl in einer leichten Rechtskurve ins Schleudern und stieß gegen eine Gartensäule. Dabei wurde Anton S***** als Insasse des VW-Busses schwer verletzt. Anton G***** wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk). Der Erstbeklagte Hermann H***** ist H... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.09.1977

RS OGH 1971/10/20 7Ob133/71

Norm: VersVG §158d Abs2
Rechtssatz: Die vorgeschriebene Anzeige hat der Klagseinbringung nachzufolgen. Die Verständigungspflicht des Geschädigten wird durch die Ankündigung seiner Absicht, den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend zu machen, nicht erfüllt. Entscheidungstexte 7 Ob 133/71 Entscheidungstext OGH 20.10.1971 7 Ob 133/71 Veröff: EvBl 1972/77 S 130... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1971

RS OGH 1970/11/25 7Ob221/70, 8Ob103/77 (8Ob104/77), 8Ob159/79

Norm: KFG 1967 §63 Abs4VersVG §158d Abs2VersVG §158e
Rechtssatz: In der Regel genügt es zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 158 d Abs 2 VersVG, daß der geschädigte Dritte den Versicherer von der Erhebung der Klage gegen den Versicherungsnehmer und vom Gericht, bei dem sie eingebracht wurde, verständigt. Er ist nicht verpflichtet, auch Verhandlungstermine bekanntzugeben. Unter Umständen kann jedoch nach Treu und Glauben eine Verpflichtung des... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1970

TE OGH 1970/11/25 7Ob221/70

Am 21. Oktober 1966 kam es zwischen einem dem Kläger gehörigen PKW, der von seiner Gattin Helga B gelenkt wurde und dem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW des Peter K zu einem Zusammenstoß, wobei beide Wagen beschädigt wurden. Der Kläger erwirkte am 29. März 1968 gegen Peter K ein Versäumungsurteil auf Bezahlung eines Schadens in der Höhe von 30.819 S samt Nebengebühren. Auf Grund dieses Urteils wurde dem Kläger am 1. Dezember 1969 die Exekution durch Pfändung und Üb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.1970

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