Entscheidungen zu § 150 Abs. 2 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 1996/3/27 7Ob3/96

Norm: VersVG §150 Abs2 VersVG § 150 heute VersVG § 150 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Muß der Versicherungsnehmer, um dem obsiegenden Geschädigten den Schadensbetrag bezahlen zu können, seinen Kreditrahmen um die Schadenssumme ausweiten, so liegt eine rechtlich gleichwertige "Veran... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1996

TE OGH 1979/10/18 7Ob45/79

Das bei der Beklagten gegen Haftpflicht versicherte und von Walter M gehaltene Taxi mit dem polizeilichen Kennzeichen W 41.752 war am 11. Dezember 1972 in einen Unfall mit einem dem Erich H gehörenden Fahrzeug verwickelt. Walter M erstattete an die Beklagte eine schriftliche Schadensmeldung, derzufolge der Unfall allein vom Lenker des Gegenfahrzeuges verschuldet worden sei, während H seiner Haftpflichtversicherung eine gegenteilige Schadensmeldung erstattete. Als die Beklagte von de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.10.1979

RS OGH 1974/4/5 7Ob68/74

Norm: AKHB 1967 Art3 Abs2 VersVG §150 Abs2 Satz2 VersVG § 150 heute VersVG § 150 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Die Bestimmung des Art 3 Abs 2 AKHB 1967 kann nicht auf Zinsen im Sinne des § 150 Abs 2 zweiter Satz VersVG angewendet werden. Die Bestimmung des Artikel 3, Absatz 2, AKHB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1974

RS OGH 1954/12/10 2O155/54

Norm: VersVG §50 VersVG §150 Abs2 VersVG § 50 heute VersVG § 50 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 150 heute VersVG § 150 gültig ab 06.04.1959 Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1954

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