Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft betreibt ein Versicherungsunternehmen, das auch als Rückversicherer ausländischer Versicherungsunternehmen tätig ist. In ihren Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögen zum jeweils 1. Jänner 1984 bis 1993 hat die Beschwerdeführerin die "Forderungen aus der aktiven Rückversicherung an ausländische Versicherungsunternehmen" unter Anwendung der Bestimmung des § 68 Abs. 4 BewG 1955 lediglich mit 85 % ihres Nenn... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BewG 1955 §68 Abs4 Z1 idF 1988/402;BewG 1955 §68 Abs4;UStG 1972 §3 Abs11;VersVG §1 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/13/0030 E 16. Oktober 2002
2002/13/0010 E 13. April 2005
Rechtssatz: Eine "andere Auslegung der Bestimmung des § 68 Abs. 4 BewG" gebietet nicht der vom abgabepflichtigen Vers... mehr lesen...