Entscheidungen zu § 45 Abs. 2 VermG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/16 95/06/0039

Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 11. August 1994, Zlen. 94/06/0015, 0068 zu entnehmen; daraus ist noch von Bedeutung, daß das Bezirksgericht Fürstenfeld auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Feldbach vom 2. September 1992, A 161/92, das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück .66/2, Baufläche, infolge Einbeziehung in das Grundstück 772/1 Baufläche, Garten, mit Beschluß vom 23. September 1992 gelöscht hat. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 95/06/0039

Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §56;VermG 1968 §12 Abs2;VermG 1968 §45 Abs2;ZPO §292;
Rechtssatz: Der Anmeldebogen des Vermessungsamtes ist eine öffentliche Urkunde, die an die Stelle eines Eintragungsbegehrens tritt (Hinweis B OGH 5 Ob 15/90 = NZ 1990/184 und B OGH 29.6.1993, 5 Ob 65/93). Der Anmeldungsbogen enthält gemäß § 45 Abs 2 VermG die Mitteilung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

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