Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ XXXX KG XXXX XXXX, welches in Eigentum der Gemeinde XXXX, öffentliches Gut steht, gemäß § 17 Z 3 iVm § 20 VermG von Amts wegen von Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ römisch 40 KG römisch 40 römisch 40 , welches in Eigentum der Gemeinde römisch 40... mehr lesen...