Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ XXXX KG XXXX XXXX, welches in Eigentum der Gemeinde XXXX, öffentliches Gut steht, gemäß § 17 Z 3 iVm § 20 VermG von Amts wegen von Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ römisch 40 KG römisch 40 römisch 40 , welches in Eigentum der Gemeinde römisch 40... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 17. August 2013 hat Frau XXXX (in weiterer Folge Berufungswerberin) gegen den Bescheid des Vermessungsamtes XXXX vom 07.08.2013, GZ 1576/2013/06 Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass im übermittelten Plan mit der GZ 8092/2012 die Grenzen ihres Grundstückes 495 abweichend von allen vorhergehenden, ihr vorliegenden Katasterplanauszügen dargestellt seien. Insbesondere die Distanzen zwischen d... mehr lesen...