Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.05.2018 übermittelte die XXXX , XXXX , XXXX , XXXX in Auftrag von XXXX (im Weiteren: Umwandlungswerber) Unterlagen hinsichtlich der Umwandlung des Grundstückes XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster und wies in einem Protokoll einer stattgefundenen Grenzverhandlung hin, dass das Erlangen der Zustimmung zu einem Grenzpunkt nicht von allen Grundstücksnachbarn möglich gewesen wäre. 2. Am 23.10.2018 fand eine Verhandlung du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.05.2018 übermittelte die XXXX , XXXX , XXXX , XXXX in Auftrag von XXXX (im Weiteren: Umwandlungswerber) Unterlagen hinsichtlich der Umwandlung des Grundstückes XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster und wies in einem Protokoll einer stattgefundenen Grenzverhandlung hin, dass das Erlangen der Zustimmung zu einem Grenzpunkt nicht von allen Grundstücksnachbarn möglich gewesen wäre. 2. Am 23.10.2018 fand eine Verhandlung du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte XXXX (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte römisch 40 (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Mängelbehebungsau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Herr XXXX, XXXX (im Weiteren: Berufungswerber), erhob mit Schriftsatz vom 23.12.2013 (das Jahr wurde im Schriftsatz offensichtlich falsch mit "2012" statt richtig mit "2013" bezeichnet) Berufung gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (im Weiteren: belangte Behörde) vom 11.12.2013, GZ. 4485/2013. Mit Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 11.12.2013, GZ. 4485/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des XXXX vom 04.09.2013, GZ. 1157/2013/03 wurde das Grundstück 619 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtete sich die fristgerechte Berufung des minderjährigen XXXX (in weiterer Folge Berufungswerber) vom 10.09.2013. In dieser wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Berufungswerber der Grenzfestlegung nicht zugestimmt habe und dem Geometer Prof. Di... mehr lesen...