Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Bringungsgemeinschaft öffentlichen Rechts, ist seit 1993 Eigentümerin des im Grenzkataster eingetragenen Weggrundstücks 806 und seit 2002 Eigentümerin des nördlich anschließenden Straßengrundstücks 414/12, das nicht im Grenzkataster eingetragen ist; beide Grundstücke sind Teil eines Güterwegs und grenzen im Osten an das Grundstück des Beklagten 412/3, das ebenfalls nicht im Grenzkataster eingetragen ist und das Grundstück 111 einschließt, au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 193 KG B*****, zu der unter anderem die Weggrundstücke 81/4 und 81/10 gehören. Er hat diese Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. 7. 1987 von Alois B***** erworben. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 178 KG B*****, bestehend aus dem Weggrundstück 81/6 und der Baufläche 81/5. Sie hat diese Liegenschaften mit Kaufvertrag vom 7. 12. 1977 von den Ehegatten Alois und Maria B***** erworben. Sie benützt d... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 A VermG §43 Abs6 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 VermG § 43 heute VermG § 43 gültig ab 01.11.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2016 ... mehr lesen...