Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Aufgrund des Antrages der Beschwerdeführerin wurde vom Vermessungsamt Villach am 12.05.2015 eine Grenzwiederherstellung gemäß § 40 VermessungsG der Grenzpunkte Nr. 639,6 157,658 und 659 durchgeführt. Aufgrund des Antrages der Beschwerdeführerin wurde vom Vermessungsamt Villach am 12.05.2015 eine Grenzwiederherstellung gemäß Paragraph 40, VermessungsG der Grenzpunkte Nr. 639,6 157,658 und 659 durchgeführt. ... mehr lesen...