Entscheidungen zu § 36 Abs. 3 VermG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/17 97/07/0221

Mit Verordnung vom 19. Februar 1973 leitete die Agrarbezirksbehörde L (AB) das Zusammenlegungsverfahren ein. In dieser Verordnung wurde bestimmt, dass die Zusammenlegung die gesamte Katastralgemeinde G umfasse. Am 28. Februar 1986 erließ die AB den Zusammenlegungsplan, der durch Auflage zur allgemeinen Einsichtnahme kundgemacht wurde. In Spruchpunkt I. des Zusammenlegungsplanes wird ausgesprochen, dass ein färbiger Plan über den alten Stand, ein färbiger Plan über den neuen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.05.2001

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