Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 16.07.2019 erstellte XXXX , XXXX XXXX , im Auftrag von XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) zur GZ 94-1/2019 einen Plan hinsichtlich einer Grundstücksteilung, wobei ein Teil des Grundstückes mit der Gst.Nr. 1176/47 KG 75441 St. Martin abgeteilt werden sollte und mit dem Grundstück mit der Gst.Nr. 1176/17 KG 75441 St. Martin vereinigt werden sollte. Sowo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 16.07.2019 erstellte XXXX , XXXX XXXX , im Auftrag von XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) zur GZ 94-1/2019 einen Plan hinsichtlich einer Grundstücksteilung, wobei ein Teil des Grundstückes mit der Gst.Nr. 1176/47 KG 75441 St. Martin abgeteilt werden sollte und mit dem Grundstück mit der Gst.Nr. 1176/17 KG 75441 St. Martin vereinigt werden sollte. Sowo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 16.07.2019 erstellte XXXX , XXXX XXXX , im Auftrag von XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) zur GZ 94-1/2019 einen Plan hinsichtlich einer Grundstücksteilung, wobei ein Teil des Grundstückes mit der Gst.Nr. 1176/47 KG 75441 St. Martin abgeteilt werden sollte und mit dem Grundstück mit der Gst.Nr. 1176/17 KG 75441 St. Martin vereinigt werden sollte. Sowo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 17. August 2013 hat Frau XXXX (in weiterer Folge Berufungswerberin) gegen den Bescheid des Vermessungsamtes XXXX vom 07.08.2013, GZ 1576/2013/06 Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass im übermittelten Plan mit der GZ 8092/2012 die Grenzen ihres Grundstückes 495 abweichend von allen vorhergehenden, ihr vorliegenden Katasterplanauszügen dargestellt seien. Insbesondere die Distanzen zwischen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 17. August 2013 hat Frau XXXX (in weiterer Folge Berufungswerberin) gegen den Bescheid des Vermessungsamtes XXXX vom 07.08.2013, GZ 1576/2013/06 Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass im übermittelten Plan mit der GZ 8092/2012 die Grenzen ihres Grundstückes 495 abweichend von allen vorhergehenden, ihr vorliegenden Katasterplanauszügen dargestellt seien. Insbesondere die Distanzen zwischen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 17. August 2013 hat Frau XXXX (in weiterer Folge Berufungswerberin) gegen den Bescheid des Vermessungsamtes XXXX vom 07.08.2013, GZ 1576/2013/06 Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass im übermittelten Plan mit der GZ 8092/2012 die Grenzen ihres Grundstückes 495 abweichend von allen vorhergehenden, ihr vorliegenden Katasterplanauszügen dargestellt seien. Insbesondere die Distanzen zwischen d... mehr lesen...