IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag. Dr. Barbara Schütz über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, Adresse1, Z, gegen das Straferkenntnis der Tiroler Landesregierung vom 05.10.2016, *** und ***, betreffend vierer Übertretungen nach dem Umweltverträglichkeitsüberprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), nach Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unb... mehr lesen...