Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 13.05.2014 wurde auf Antrag des Beschwerdeführers von der Veterinärmedizinischen Universität Wien (VetMed) ein an der Universität in Sarajevo mit Diplom vom 05.03.1992, Nummer: 1041 abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Veterinärmedizin nostrifiziert. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde diese Nostrifizierung gemäß § 90 Abs. 4 UG widerrufen. In der
Begründung: wird zusammengefasst aus... mehr lesen...