Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) betreibt seit dem Wintersemester 2012/13 das Bachelorstudium XXXX an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und ist für dieses Studium ohne Unterbrechung bis einschließlich Sommersemester 2014 zur Fortsetzung gemeldet. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) betreibt seit dem Wintersemester 2012/13 das Bachelorstudium römisch 40 an der Leopold-Franzens-Universität ... mehr lesen...