Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, der im Zeitraum seiner Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden auch „WU Wien”) vom 16.01.2023 bis 01.04.2025 die erforderliche Mindeststudienleistung nicht erreichen konnte, weshalb seine Zulassung ex lege erlosch, stellte mit Eingabe vom 20.04.2025 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die ... mehr lesen...