Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang : römisch eins. Verfahrensgang : 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) betreibt an der Karl-Franzens-Universität Graz das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und hat dafür unter anderem für das Sommersemester 2011, das Wintersemester 2011/12 und das Sommersemester 2013 einen Studienbeitrag entrichtet. 2. Am 03.01.2014 beantragte der BF die Rückzahlung der Studienbeiträge, die er für das Sommersemester 2011, das Wintersemester 2... mehr lesen...