Begründung: Verfahrensgang Mit Bescheid vom 31. Mai 2010 hat die Wahlkommission der XXXX Universität XXXX (XXXX) - die belangte Behörde - den Wahlvorschlag der beschwerdeführenden Partei für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Professorenkurie im Senat der XXXX für die Funktionsperiode 1. Oktober 2010 bis 30. September 2013 nicht zugelassen. Mit Bescheid vom 31. Mai 2010 hat die Wahlkommission der römisch 40 Universität römisch 40 (römisch 40 ) - die belangte Behörde ... mehr lesen...