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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit § 4 der Betriebsvereinbarung vom 31.03.2015 wurde festgelegt, dass für klinisch tätige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Monat Euro 630 gemäß § 9 Bundesbediensteten Sozialplangesetz als leistungsorientierten der Zuschlag ausbezahlt werden würde. Begründend wurde angeführt, dass die erfolgreiche Gründung der medizinischen Universität Graz im Jahr 2004 und die damit zusammenh... mehr lesen...