Entscheidungen zu § artikel5zu27 Abs. 1 UmgrStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/27 98/16/0304

Am 19. September 1996 errichteten die vier Beschwerdeführer und die Höller-EisengroßhandelsgmbH & Co KG unter dem Titel "Gemeinsame Urkunde" eine Vereinbarung, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "Abschnitt A: TEILUNGSVERTRAG Einleitung: Die Höller-Eisen Großhandelsgesellschaft m.b.H. & Co KG ist Alleineigentümerin des auf den Grundstücken 10/3, 10/4, vorgetragen bei Einlagezahl 80, Grundbuch 42136 Mossham, errichteten Bauwerks auf fremdem Grund mit der Gru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 98/16/0304

Index: 32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: UmgrStG 1991 §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0305 98/16/0306 98/16/0307
Rechtssatz: Unter einer Realteilung iSd § 27 Abs 1 UmgrStG 1991 versteht man, dass sich die Gesellschafter einer Personengesellschaft darauf einigen, statt der Versilberung des Vermögens und der Verteilung des Liquidations... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

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