Entscheidungsgründe: Zu I.: Da zwar die zu AZ 22 Cg 21/01s des Erstgerichts erst- bis drittklagenden Parteien die Klage zurückgezogen haben, nicht jedoch die zu AZ 23 Cg 40/01t des Erstgerichts klagende Partei, war der Beschluss vom 24. April 2003 gemäß §§ 419, 430 ZPO dementsprechend zu berichtigen. Zu römisch eins.: Da zwar die zu AZ 22 Cg 21/01s des Erstgerichts erst- bis drittklagenden Parteien die Klage zurückgezogen haben, nicht jedoch die zu AZ 23 Cg 40/01t des Erstgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mitglied der Beklagten. Die Beklagte besorgt die Geschäfte der Einlagensicherung für die burgenländischen Raiffeisenbanken; ihre Satzung beruht auf § 93 BWG (§ 31 KWG). Danach haben Kreditinstitute, die Einlagen auf Konten von Verbrauchern oder Spareinlagen natürlicher Personen entgegennehmen, der Einlagensicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes anzugehören. Die Nichtzugehörigkeit führt zum Konzessionsentzug für den Betrieb des E... mehr lesen...