Index:        yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/01 Handelsrecht21/04 Genossenschaftsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht               
Norm:        GenG 1873 §4;HGB §18 Abs2;HGB §30;VAG 1931 §115 Abs1;VAG 1931 §13;                                           
Rechtssatz:          Die Sache einer Entscheidung der Bausparkassenaufsichtsbehörde über die Genehmigung eines geänderten Firmenwortlautes einer Bausparkasse ist nicht diesselbe wie jene, ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/01 Handelsrecht21/04 Genossenschaftsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht               
Norm:        GenG 1873 §4;HGB §18 Abs2;HGB §30;VAG 1931 §115;                                           
Rechtssatz:          Verstöße gegen die Firmenausschließlichkeit und die Firmenwahrheit können auch, wenn die Gesichtspunkte des Wettbewerbes beiseite gelassen werden und eine Beschränkung auf jene der Baus...                    mehr lesen...