Entscheidungen zu § 32 GenG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1929/11/20 2Ob927/29

Norm: GenG §32
Rechtssatz: Bei Beschlußunfähigkeit der einberufenen Vollversammlung kann eine zweite nur nach ordnungsmäßiger neuerlicher Einberufung abgehalten werden; entgegengesetzte Satzungsbestimmungen sind unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 927/29 Entscheidungstext OGH 20.11.1929 2 Ob 927/29 Veröff: SZ 11/235 European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1929

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten