Entscheidungsgründe: Zweck der 1995 gegründeten Klägerin ist ua die Aufbringung und Verwertung von Stroh. § 4 und § 9 Abs 2 ihrer Satzung haben folgenden Wortlaut: Paragraph 4 und Paragraph 9, Absatz 2, ihrer Satzung haben folgenden Wortlaut: § 4 Paragraph 4 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Der Aufnahmewerber hat eine Beitrittserklärung zu unterfertigen, in der er die Satzung der Genossenschaft in der jeweiligen Fassung und die Beschlüsse der Generalsversammlung anerkennt. (... mehr lesen...
Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, den restlichen Geschäftsanteil und die Haftungssumme gemäß § 76 GenG. Im Rechtsmittelverfahren ist nur strittig, ob der Beklagte der klagenden Genossenschaft wirksam als Mitglied beigetreten ist. § 3 Abs. 2 ihres Statutes lautet: Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, ... mehr lesen...
Norm: GenG §3 Abs2 GenG §5 Z4 GenG § 3 heute GenG § 3 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 ... mehr lesen...
Norm: GenG §3 Abs2 GenG § 3 heute GenG § 3 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Kein Mitgliedschaftsrecht ohne schriftliche Beitrittserklärung.
Entscheidungstexte 2 Ob 568/53 Entscheidungste... mehr lesen...