Entscheidungen zu § 19 GenG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2009/10/29 9ObA100/08h

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6. 2. 1974 bei der Beklagten als Geschäftsleiter beschäftigt, sein Verdienst betrug zuletzt 6.568,68 EUR monatlich (dies 16 x jährlich). Am 11. 5. 2000 wurde der Arbeitsvertrag des Klägers erneuert, der in seinem Punkt X.) lautet: „X.) Kündigung, Abberufung und Zurücklegung der Geschäftsleiterfunktion 1. Das Dienstverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten jeweils zum Ende eines Kalendermonats unter Ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.2009

TE OGH 1998/7/7 5Ob490/97p

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Entscheidung | OGH | 07.07.1998

TE OGH 1988/7/12 2Ob655/87

Begründung: Der Kläger war seit 14. November 1960 bei der beklagten Partei als Angestellter tätig. Mit Beschluß ihres Vorstandes vom 20. Mai 1963 wurde er zum Rechtskonsulenten bestellt und in der Generalversammlung vom 3. Juni 1964 zum Vorstandsmitglied gewählt (Beilage ./B; ON 18 AS 44). Am 18. November 1975 schlossen die Streitteile einen Pensionsvertrag, nach welchem dem als Geschäftsführer tätigen (AS 48) Kläger anstelle der Abfertigung ein Pensionszuschuß zur gesetzlichen Pe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.07.1988

TE OGH 1973/5/30 6Ob104/73

Der Beklagte wurde im Jahre 1945 zum Obmann des Vorstandes der Kläger (einer registrierten Genossenschaft m. b. H.) gewählt und behielt diese Funktion bis zum Feber 1968. In den Jahren 1961/1962 begann die Klägerin in B mit der Errichtung zweier Wohnblocks für ihre Mitglieder, deren erster im Jahre 1965 bezogen wurde. Zur Finanzierung dieser Bauvorhaben nahm die Klägerin bei der Sparkasse der Stadt B und der Hypothekenbank des Landes Kredite auf. Mit ihrer Klage begehrte die Klägeri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.05.1973

RS OGH 1973/5/30 6Ob104/73, 2Ob655/87, 5Ob490/97p, 9ObA100/08h

Norm: ABGB §1295 IIf6GenG §17GenG §18GenG §19GenG §23
Rechtssatz: Es ist zwischen der Vertretungsmacht des Vorstandes einer Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft und dessen Geschäftsführungsbefugnis zu unterscheiden. Die Vertretungsmacht ist im Außenverhältnis (Dritten gegenüber) unbeschränkbar, die Geschäftsführung betrifft grundsätzlich das Innenverhältnis zur Genossenschaft und ist daher beschränkbar. Wurde einem Mitglied des V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1973

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