Norm: GMG §7 Abs2PatG 1970 §8
Rechtssatz: Wird der Vergütungsanspruch eines Dienstnehmers auf §7 Abs2 GMG iVm§8 PatG gestützt, steht es dem Gericht jedenfalls bis zur
Begründung: der Gebrauchsmuster (Patentes) frei zu beurteilen, ob überhaupt eine "Erfindung" vorliegt. Entscheidungstexte 8 ObA 19/03g Entscheidungstext OGH 30.10.2003 8 ObA 19/03g ... mehr lesen...