Norm: GMG §19 Abs1
Rechtssatz: Die im Recherchenbericht enthaltenen Informationen erleichtern dem Anmelder die Entscheidung, ob er seine Anmeldung weiterverfolgen will, und geben der Öffentlichkeit Aufschluß über die Rechtsbeständigkeit angestrebter Gebrauchsmuster. Entscheidungstexte 4 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 4 Ob 6/96 ... mehr lesen...