Begründung: Die Antragstellerin begehrte auf Grund der vorgelegten Urkunden (Superädifikatsvertrag samt Mietvereinbarung sowie zwei Nachträge hiezu) 1.) ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft die Einverleibung des Bestandrechtes für Dr. med. Gerald S***** sowie die Ersichtlichmachung der Errichtung eines Bauwerkes gemäß § 435 ABGB auf dem Grundstück 445/2 Garten, und 2.) die Hinterlegung der genannten Verträge zum Zwecke des Erwerbes des Eigentumsrechtes an de... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund des Bestandvertrages vom 7.5.1987, des Nachtrages hiezu (Superädifikatsvertrag) vom 12.7./24.7.1989, der Vorrangeinräumungserklärung vom 5.1./30.3.1989 sowie der Erklärung vom 10.4.1989 folgende Grundbuchseintragungen bzw Urkundenhinterlegungen: 1.) Die Einreihung des Bestandvertrages und des Nachtrages in die Sammlung der gerichtlich hinterlegten und eingereihten Urkunden zur Ersichtlichmachung eines Bauwerkes auf dem Grundstück *... mehr lesen...
Begründung: Mit der Vereinbarung vom 17. bzw. 24.4.1986 hat die R*** mbH die von ihr auf den Grundstücken der KG Mattighofen Nr.145/1 (EZ 726, Eigentümer Josef und Adelinde S***) und Nr.196/4 (EZ 1533, Eigentümer Ilse S***) als Superädifikate errichteten Baulichkeiten, insbesondere auch die als Büro verwendete Baracke, die zum Teil auf dem den Ehegatten Josef und Adelinde S*** gehörigen Grundstück Nr.145/1 errichtet ist, in das Alleineigentum von Ilse S*** übertragen. Das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 23.1.1984, 6 A 793/83-10, wurde der Nachlaß des am 18.8.1983 verstorbenen Pensionisten Jakob Alois A auf Grund des Gesetzes den Töchtern Herta A und Elfriede B je zur Hälfte eingeantwortet. In der Einantwortungsurkunde sprach das Erstgericht weiter aus, daß nach den Ergebnissen des Verlassenschaftsverfahrens in Ansehung des Superädifikates auf dem Grundstück Nr.1707, inneliegend in der EZ 24, KG Simmering, G... mehr lesen...
Norm: UHG §4 Abs2UHG §7UHG §9UHG §10 Abs1aUHG §19
Rechtssatz: Im Urkundenhinterlegungsverfahren bleibt unerörtert, ob das Bauwerk, auf das in den zu hinterlegenden Urkunden Bezug genommen wird, überhaupt rechtlich existent ist. Entscheidungstexte 5 Ob 81/85 Entscheidungstext OGH 22.10.1985 5 Ob 81/85 Veröff: NZ 1986,93 5 Ob 10/87 En... mehr lesen...